Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied kann jeder Polizeibedienstete (Beamte, Angestellte und Arbeiter) der im aktiven Dienst, ausschließlich solcher Behörden und Einrichtungen steht, die polizeiliche Aufgaben erfüllen. Über die Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende Vbst.-Vorstand. Die Mitglieder können die Verbindungsstelle der sie beitreten wollen, frei wählen. Aufnahmeanträge erhalten Sie bei allen Vorstandsmitgliedern und Beisitzern. Polizeibedienstete im Ruhestand können die ordentliche Mitgliedschaft unter der Voraussetzung und nur so lange erwerben und beibehalten, wie eine etwaige berufliche Tätigkeit dem Zweck, den Zielen und dem Neutralitätsgebot der IPA nicht im Wege steht.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30 € jährlich. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Im Beitrag ist der kostenlose Bezug der Zeitschrift der IPA Deutsche Sektion ("IPA magazin") enthalten.
Jedes Mitglied erhält eine Membership Card und eine Auto-Vignette. Sie sind ein Jahr gültig. Der blaue IPA Ausweis wurde in Deutschland im Jahre 2007 abgeschafft.
Die vom Bundesvorstand herausgegebene Zeitschrift "IPA magazin" erscheint jetzt mehrmals im Jahr und ist die offizielle Informations- und Mitteilungszeitschrift der Deutschen Sektion.
Mitgliedsantrag hier runterladen